Die technische Entwicklung sowie die staatlichen Maßnahmen und Vorschriften haben dazu beigetragen, dass die Verwendung von behandeltem Holz in der EU für Verbraucher, Arbeitnehmer und die Umwelt sicher ist. So verpflichten die REACH- (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) und CLP-Verordnungen (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) die Hersteller, die Risiken der in behandeltem Holz verwendeten Chemikalien zu bewerten und Informationen über die sichere Handhabung und Entsorgung bereitzustellen. Die IED (Richtlinie über Industrieemissionen) legt Grenzwerte für Emissionen aus Holzverarbeitungsanlagen fest, um die Luft- und Wasserqualität zu schützen.
Die Biozid-Verordnung (BPR) gewährleistet, dass die in Holzschutzmitteln verwendeten Chemikalien sicher und wirksam sind und die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht schädigen. Die Abfallrichtlinien fördern das Recycling und die Entsorgung von behandeltem Holz auf sichere und umweltverträgliche Weise.
Darüber hinaus gibt es mehrere Initiativen für die nachhaltige Nutzung von Baumaterialien, wie den EU-Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft und den Green Deal. Diese Initiativen zielen auf die Förderung einer Kreislaufwirtschaft, die Reduzierung von Abfällen und die Förderung einer nachhaltigen Ressourcennutzung, einschließlich der Verwendung von behandeltem Holz.
Insgesamt hat die Kombination aus technischen Entwicklungen, Vorschriften und Initiativen dazu beigetragen, einen sicheren und ebenen Markt für behandeltes Holz in der EU zu schaffen, was sowohl den Verbrauchern als auch der Umwelt zugute kommt.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ECHA. https://echa.europa.eu/