- Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte
Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte wurde als Teil des Pakets zur Kreislaufwirtschaft vorgelegt.
Nach dem von der Kommission vorgeschlagenen Text würde sich die Verordnung insbesondere mit der Gestaltung jedes in der EU in Verkehr gebrachten Produkts befassen, um diese Produkte haltbarer, zuverlässiger, wiederverwendbar, aufrüstbar, reparierbar, leichter zu warten, aufzuarbeiten und zu recyceln sowie energie- und ressourceneffizienter zu machen.
Der Vorschlag würde sicherstellen, dass den Verbrauchern und den Akteuren der Lieferkette bessere Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit zur Verfügung gestellt werden, indem ein digitaler Produktpass eingeführt wird, der die Reparierbarkeit und Recycelbarkeit von Produkten erleichtert und gleichzeitig eine bessere Rückverfolgung bedenklicher Stoffe entlang der Lieferkette gewährleistet.
So zielt der Vorschlag darauf ab, nicht nur Anforderungen an die Energieeffizienz, sondern auch an die Kreislauffähigkeit und die Verringerung des ökologischen Fußabdrucks von Produkten einzuführen.
Der Gesetzgebungsprozess ist nun im Gange, und das Europäische Parlament und der Europäische Ministerrat bereiten ihre Stellungnahmen zu diesem Vorschlag vor.
Sobald sowohl der Ausschuss des Europäischen Parlaments als auch der Rat ihren Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt haben, werden voraussichtlich informelle Verhandlungen mit dem Ziel einer Einigung in erster Lesung über den Vorschlag beginnen.
Jeder daraus resultierende Kompromiss müsste vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden.
Sobald die Verordnung angenommen ist, würde sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach dem von der Kommission vorgeschlagenen Text würde die Maßnahme am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.
- Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle werden drei Hauptziele verfolgt
- Vermeidung von Verpackungsabfällen: Verringerung der Menge, Einschränkung unnötiger Verpackungen und Förderung wiederverwendbarer und wiederbefüllbarer Verpackungslösungen.
- Förderung von hochwertigem Recycling ("Kreislaufwirtschaft"): Bis 2030 sollen alle Verpackungen auf dem EU-Markt auf wirtschaftlich vertretbare Weise recycelt werden können.
- Verringerung des Bedarfs an natürlichen Primärressourcen und Schaffung eines gut funktionierenden Marktes für Sekundärrohstoffe, indem die Verwendung von recycelten Kunststoffen in Verpackungen durch verbindliche Ziele erhöht wird.
Zu den spezifischen Maßnahmen gehören:
- Das Hauptziel besteht darin, die Verpackungsabfälle bis 2040 pro Mitgliedstaat und pro Kopf um 15 % im Vergleich zu 2018 zu reduzieren.
- Um die Wiederverwendung oder Wiederbefüllung von Verpackungen zu fördern, die in den letzten 20 Jahren stark zurückgegangen ist, müssen die Unternehmen einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produkte in wiederverwendbaren oder wiederbefüllbaren Verpackungen anbieten, z. B. Getränke und Mahlzeiten zum Mitnehmen oder Lieferungen im elektronischen Handel. Außerdem wird es eine gewisse Standardisierung der Verpackungsformate und eine klare Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen geben.